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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hallo,

Florian Weimer schrieb/wrote (28.01.2006 11:53):

* Holger Voss:

Die Grund- und Menschenrechte und die Datenschutzrechte haben nicht zuletzt das Ziel, die Menschen gegenüber dem Staat bzw. der Staatsgewalt zu schützen.

Ja, aber seit dem Wegfall des Telekom-Monopols kannst Du das Dir
genehme Datenschutzniveau weitestgehend frei aushandeln.

Datenschutz ist ebenso wenig verhandelbar oder veräußerbar wie andere Menschenrechte.

Du kannst auch nicht dein Recht auf freie Meinungsäußerung verkaufen, auch wenn zum Beispiel viele ArbeitgeberInnen das sicherlich gerne hätten.

Du kannst auch nicht dein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verkaufen, auch wenn zum Beispiel viele VermieterInnen das sicherlich gerne hätten.

Usw. usf.


Insofern
verliert das Fernmeldegeheimnis einiges an Bedeutung.

Das Fernmeldegeheimnis hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Telekom-Monopol zu tun.

Gruß


Holger

--
GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56  75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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