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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



On Sat, Jan 28, 2006 at 12:53:20PM +0100, Florian Weimer wrote:
> Wenn ein erwachsener Mensch Kunde bei einem TK-Anbieter wird, der
> diese und jene Daten erhebt und speichert, ist das -- spätestens nach
> Wegfall des TK-Monopols -- seine eigene Entscheidung.

Gerade bei T-Online stimme ich Dir da nicht unbedingt zu. Die meisten
Leute, die bei T-Online landen, sind sich nicht bewusst, dass es noch
andere Internetprovider gibt. Telefone gibt es nur bei der Telekom,
DSL gibt es ebenfalls nur bei der Telekom, und wenn man T-DSL kauft,
kann man einem T-Online-Zugang nur durch sofortiges Klettern auf den
nächsten Baum ausweichen.

Grüße
Marc

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Marc Haber         | "I don't trust Computers. They | Mailadresse im Header
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