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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Nils Ketelsen wrote:
> Ich glaube er ist nicht zweckfremd, es werden nur unterschiedliche Ziele
> verfolgt. Welches hier das höherwertige Ziel ist ist bei jedem anders. Ich
> verstehe Deine Seite, aber ich verstehe auch die der Leute, die nicht
> möchten das Daten über ihre Kommunikation vorgehalten werden, schon garnicht
> von irgendwelchen Unternehmen wie Internetprovidern. 

Ohne die Urteilsbegründung gelesen zu haben:

Es geht in dem konkreten Fall um die Erlaubnis der Speicherung von Daten
aufgrund des TDDSG. Das Gericht verneint nun die Erlaubnis aus dem TDDSG.

Dies heißt jedoch nicht, daß damit die Speicherung verboten sei. Es ist nur
eine(!) Genehmigungsmöglichkeit entfallen. Man kann selbstverständlich die
beanstandeten Datensätze erheben und speichern, wenn es eine andere
Rechtsgrundlage dafür gibt.

Nochmal zur Klarstellung: Das TDDSG enthält kein Verbot der Speicherung,
sondern im Gegenteil eine Liste von Speichergenehmigungen.

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