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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hi Andreas, hi Liste,

Andreas Jellinghaus schrieb/wrote (25.01.2006 11:42):

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
Liest sich ja toll. Herzlichen Glückwunsch Holger

Danke!


das ist ein Urteil, das uns hoffentlich Allen
zugute kommt.
p.s. ja, leider, wenn die vermaledeite vorratsdaten-
speicherung nicht käme :(

Ich bleibe erstmal optimistisch und dickköpfig: Die Vorratsdatenspeicherung darf und wird in der BRD nicht kommen, weil sie grundgesetzwidrig ist. Sie widerspricht
a) dem Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG)
b) dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das sich (laut "Volkszählungs"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983) aus der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und aus der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ableitet c) der Unschuldsvermutung, die sich aus der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 GG und Art. 28 GG) ergibt.

Wahrscheinlich darf die Vorratsdatenspeicherung auch in anderen EU-Staaten nicht kommen, weil sie auch gegen Europäisches Recht, gegen UN-Recht sowie gegen nationales Recht von Mitgliedsstaaten verstößt, aber da habe ich mich noch nicht ausreichend schlau gemacht.

Schönen Gruß


Holger

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GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56  75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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