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Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index



Wie man unter

 http://www.google.de/search?hl=de&q=Nutzwerk&btnG=Google-Suche&meta=

  Als Reaktion auf eine gesetzliche Forderung, die Google nach lokalem
  Recht gestellt wurde, haben wir 1 Seite(n) aus dieser
  Suchergebnisseite entfernt. Sie können die Beschwerde, die dieser
  Entfernung zugrunde liegt, unter ChillingEffects.org lesen.

 http://www.google.de/search?hl=de&q=Nutzwerk&btnG=Google-Suche&meta=

nachlesen kann, hat Google.de die Hauptseite des FFII zu Nutzwerk aus
dem Suchindex entfernt.

Dies geschah Ende September.

Von Google war zu erfahren, dass Nutzwerk seit dem 16. Juni immer
wieder Briefe an Google geschrieben hat, in denen diverse
Gerichtsbeschlüsse zitiert wurden.

Anfang August ging wegen ähnlicher Briefe unser DNS-Hoster in die
Knie.  Seitdem enthält http://nutzwerk.ffii.org nur noch Berichte über
das laufende Gerichtsverfahren und Fehlentwicklungen des deutschen
Rechtswesens im Bereich der Äußerungsdelikte im Internet, sowie ein
paar Verweise auf seit Jahren bekannte Heise-Artikel zum Thema
Nutzwerk.

Dennoch ließen sich die Google-Juristen erst Ende September von den
aufgelaufenen Nutzwerk-Briefen beeindrucken.

Nachfragen ergaben, dass Google eine einmal aus dem Index entfernte
Seite/Site grundsätzlich nicht erneut prüft, da bereits das Zensieren
unverhältnismäßig viel Arbeit verursacht und nur notgedrungen
vorgenommen wird, weil deutsche Gerichte das so verlangen.  Man ist
nicht bereit, nutzwerk.ffii.org noch einmal zu prüfen, da dies ein
kostentreibendes Exempel statuieren würde.  Die Google-Juristen ahnen
wohl, dass nutzwerk.ffii.org zu Unrecht entfernt wurde, aber was
entschieden wurde, kann man nicht revidieren.  Es ist teuer genug
für Google, dass überhaupt zensiert werden muss. 

Mittlerweile findet man noch eine englische Seite des FFII unter den
ersten 10 Google-Treffern.  Ansonsten findet man sehr viele
verleumderische Presseerklärungen von Nutzwerk gegen den FFII aber
unsere Position dazu findet man jetzt nicht mehr.  Dagegen zu
prozessieren würde zu viel Geld und Zeit kosten.  Sicher könnte man in
Straßburg eine Entschädigung für die vom deutschen Gerichtswesen
systematisch zerstörte Äußerungsfreiheit bekommen -- Rigo erklärte
hier schon, dass die Schwerfälligkeit der deutschen Prozesse Rechte
de facto vernichtet und schon gelegentlich vom EMRGH gerügt wurde.
Ähnlich ging es im Fall McLibel, als die wesentlich toleranteren
britischen Gerichte in ähnlichem Sinne zu Schadensersatz verdonnert
wurden.  Aber das hat bislang ja die Zustände auch nicht geändert.

Und Thomas Stadler meinte, Mitstörer wie Google dürften in
Zivilverfahren nicht belangt werden, solange der Hauptstörer greifbar
ist.  Aber daran scheinen selbst die Anwälte eines Unternehmens wie
Google nicht zu glauben.  Dass Google sich nur notgedrungen dem
deutschen "Recht" unterwirft, erkennt man schon an der Einschaltung
von chillingeffects.org.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/


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