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Re: [FYI] Pressefreiheit.



* PILCH Hartmut:

>> Nochmal: Wie ist es begründbar, dss j jemand, der beruflich als
>> Journalist tätig ist, automatisch mehr Rechte hat als jemand, der das
>> nur als Hobby macht, unabhängig von der tatsächlichen Ausrichtung
>> seiner Arbeit?
>
> Hat das jemand behauptet.
>
> Ich haette vermutet, dass ein Blogger seine Funde in aehnlicher Weise zum
> Besten geben darf.

Er darf natürlich, hat aber kein Zeugnisverweigerungsrecht, weil
dieses an den Berufsstand, nicht an die Tätigkeit gekoppelt ist.

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