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Re: [FYI] Pressefreiheit.



Moinmoin,

Axel H Horns schrieb am 02. October 2005:

> aber auch ein legitimes Interesse daran, Dinge ans Tageslicht zu zerren. Eine 
> "Schere im Kopf" der Journalisten ist dabei nicht aus der Sicht des GG nicht 
> vorgesehen. Die Journalisten muessen (in der Theorie) keine Abwaegung leisten 
> (in der Praxis leider doch; siehe dieser Fall).

Ganz anderer Teil dieser Praxis ist wie bei Aktiengesellschaften mit
Insiderinformationen umgegangen wird: Wenn auf einer Pressekonferenz
den Journalisten etwas gesagt wird vom Vorstand was sich auf die
Aktie auswirken kann ist dies _eigentlich_ eine Insiderinformation
und demzufolge strafbar wenn sie veröffentlicht wird. Der
Gesetzgeber hat aber den Journalisten eingeräumt darüber _trotzdem_
zu berichten - weil die Journalistentätigkeit hier höher bewertet
wird.

> Irgendwo stand, dass bei dem hier zur Debatte stehenden Geheimdossier knapp 
> Dreihundert Beamte rechtmaessig Zugang hatten. Dreihundert Leute! Musste das 
> denn wirklich sein?

Nicht nur das. Es gab auch ähnlich viele PCs auf denen das Dossier
wohl war und von dem aus es hätte auf andere Medien kopiert werden
können.

> Auf diese Weise spannt man mitwissend gewordene Jounalisten auf hoechst 
> illegitime Weise zur Wahrung von Amtsgeheimnissen ein.

Und schüchtert natürlich auch alle anderen Journalisten ein, über
irgendwas zu schreiben oder zu informieren.

Ciao, Hanno
-- 
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