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Re: [Heise]: IP-Carrier Level3 sperrt Website auf Router-Ebene



On 8/25/05, Bettina Winsemann Twister <twister@xxxxxxxxxxxx> wrote:
> On Thu, 25 Aug 2005 12:48:58 +0200
> Felix Deutsch <enotty@xxxxxxxxx> sed:
> 
> > Nun verstossen diese Inhalte eingestandenermassen gegen kein US
> > Gesetz, also wird behauptet, es handele sich um "eindeutig strafbare
> > Inhalte" ("obscene", "otherwise unlawful") in Deutschland.
> >
> > Allerdings sind meines Wissens für eine solche Feststellung immer noch
> > die Gerichte zuständig, wobei man aus dem Freude/rotten.com Urteil
> > lernen konnte, dass die blosse unkommentierte Darstellung von
> > derartigem Material eben nicht strafbar ist (und die Verlinkung damit
> > auch nicht).
> 
> dem ist nicht so.
> Das war ja u.a. der Punkt, gegen den barbara Nitke klagte.

Schön. Mir sind diese seltsamen Gesetze bzw. Gesetzesvorlagen in Utah
und m.W. Michigan [1] auch bekannt. Die sind vor allem daher
problematisch, da durch den kostenpflichtigen Bezug der Datenbank
quasi allen US Bürgern die im Internet irgendwelche Inhalte zur
Verfügung stellen oder aber emails versenden die auf "Schmutz &
Schund" Inhalte verlinken, eine nationale Steuer auferlegt wird; und
das ist immer noch der Bereich des Federal Government (siehe commerce
clause, US constitution), nicht irgendwelcher religiöser Spinner in
Hinterwäldlerbundesstaaten.

Aber egal. Da Level3 ausdrücklich erklärt hat, dass die Inhalte gegen
kein US Gesetz verstossen, ist das hier irrelevant.

Nach dieser Erklärung seitens Level3 ist allein von Bedeutung mit
welcher Begründung Level3 (und damit wohl jugendschutz.net) von
"eindeutig strafbaren Inhalten" (in Deutschland!) spricht.

Aber danke für den Hinweis. Gibt es weiterführende links zur
Klage/Abweisung/Begründung bez. des US Gesetzes?

[1] http://www.groklaw.net/article.php?story=20050628134817542

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