<<< Date Index >>>     <<< Thread Index >>>

Re: Softwarepatente abgelehnt



> > D.h. der Anspruch aus der dampfenden Schleuder gilt auch gegen den
> > nichtdampfenden Zentraldenker. Das ist eine Methode, die seit dem
> > ABS-Urteil oder sogar schon  früher funktioniert hat.
> 
> Aehh ... was?
> 
> Der Patentverletzungsprozess ist zuallererst eine reine Erbsenzaehlerei:
> 
> 1. Der geltend gemachte Patentanspruch wird einer sogenannten 
> "Markmalsanalyse" unterzogen, d.h. er wird in elementare sematische Aussagen 
> aufgespalten, die durchnumeriert aufgelistet werden.
> 
> 2. Fuer jeden Listenposten wird nachgesehen, ob fuer die behauptete 
> Verletzungsform die jeweilige elementare semantische Aussage zutrifft.
> 
> 3. Wenn alle Listenposten als zutreffend abgehakt worden sind, erkennt der 
> Richter auf (wortsinngemaesse) Patentverletzung.
> 
> Wenn es dabei bei einzelnen Listenposten hapert, kann der Patentinhaber 
> insbesondere versuchen zu argumentieren, 
> 
> - es laege trotz der Diskrepanzen bei einzelnen der elementaren semantischen 
> Aussagen eine sogenannte "aequivalente Patentverletzung" vor, und/oder
> 
> - die als zutreffend abgehakten Listenposten konstituieren zusammengenommen 
> einen Fall der mittelbaren Patentverletzung.

Richtig.

> Ich verstehe, offen gesagt, nicht was hier die Unterscheidung "dampfende 
> Schleuder" vs. "nichtdampfender Zentraldenker" konkret bedeuten soll.

Rigo meinte, jemand koennte aufgrund des ABS-Hauptanspruchs irgendwie, 
ein Recht ableiten, die Ausfuehrung der ABS-Rechnregel auf einem
Universalrechner oder den Vertrieb eines dafuer geeigneten Programms
auf Diskette gleich mit verbieten.

Hier der ABS-Hauptanspruch:  

     Antiblockierregelsystem f�r druckmittelbet�tigte Fahrzeugbremsen
     mit einer Drehverz�gerungs-Schaltvorrichtung, die in Abh�ngigkeit
     vom Drehverhalten des �ber-wachten Rades elektrische Signale
     erzeugt und ein Ein- und Auslassventil bet�tigt, wobei - wenn kein
     Signalvorhanden ist - das Einlassventil ge�ffnet und das
     Auslassventil geschlossen ist, so dass der Bremsdruck
     ansteigenkann, wobei weiterhin w�hrend des Auftretens eines
     bestimmten Verz�gerungssignals das Einlassventil schliesst und das
     Auslassventil �ffnet, so dass der Bremsdruck f�llt, und wobei
     schliesslich nach der Druckabsenkung unterVerwendung einer
     Drehbeschleunigungs-Schaltvorrichtung ein Signal erzeugt wird, das
     bei wieder geschlossenem Auslassventil das Eingangsventil
     geschlossen h�lt, so dass der Druck bis zum Unterschreiten eines
     Beschleunigungswertes im wesentlichen konstant gehalten wird,
     dadurch gekennzeichnet, dass in bekannter Weise eine bistabile
     Schaltvorrichtung (6, 52, 63) vorgesehen ist und dass diese
     bistabile Schaltvorrichtung (6,52,63) mit der
     Drehverz�gerungs-Schaltvorrichtung (V;-, V'-Geber) und mit der
     Drehbeschleunigungs-Schaltvorrichtung (B-B*-Geber) derart verbunden
     ist, dass sie bei Auftreten des Verz�gerungssignals (V'. V;*) in
     einen Schaltzustand gelangt, in der sie �ber die Ventile (E,A) eine
     Druckabsenkung bewirkt und dass sie bei Auftreten eines
     Beschleunigungssignals (B,B*) in eine Schaltstellung r�ckgekippt
     wird, in der sie keinen Einfluss auf die Ventile (E,A) aus�bt, so
     dass nunmehr allein durch das Beschleunigungssignal die
     Druckkonstanthaltung bewirkt wird.


-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx
For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx