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Re: Softwarepatente abgelehnt



On Wednesday 13 July 2005 16:09, Rigo Wenning wrote:

> Wenn man die Wirkungsweise schützt, schützt es dann auch gegen eine
> Implementierung in einem Universalrechner (vulgo Softwarepatent?)

Ein Patent monopolisiert bei einer computer-implementierten Erfindung die 
Funktionalitaet, also die Wirkungen, von Software, die auf einem Prozessor 
ablaeuft. Das Patent fragt in der Regel nicht danach, ob die Funktionalitaet 
auf einem PC oder mittels eines embedded processors etc. erbracht wird, es 
sei denn, der Anspruchswortlaut sagt etwas anderes.

Niemand hat bestritten, dass der (kommerzielle) Umgang mit Software eine 
mittelbare Patentverletzung konstituieren kann, wenn die Software dafuer 
bestimmt und geeignet ist, auf einem Prozessor so abzulaufen, dass dabei 
Funktionalitaeten bzw. Wirkungen auftreten, die vom Schutzbereich des 
Patentanspruches erfasst werden.

Die (von mir kritisierten) Versuche, die vom Case-Law des EPA ebenso wie vom 
BGH bereits akzeptierten Programmproduktansprueche in die EU-RiLi 
aufzunehmen, stellen einen (meiner Meinung nach ungeeigneten) Versuch dar, 
sich aus den subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der mittelbaren 
Patentverletzung herauszumogeln und gleichzeitig auch gewisse Probleme bei 
der grenzueberschreitenden Verfolgung von entsprechenden 
Verletzungshandlungen zu vermeiden.

Eine Beurteuling einer Patentverletzung durch Software setzt m.E. stets 
voraus, dass der dazugehoerige Prozessor mitgedacht wird, denn nur in bezug 
auf den Prozessor ist es ueberhaupt moeglich, die Funktionalitaet bzw. die 
Wirkungen objektiv zu bestimmen.

Von der Funktionalitaet bzw. den Wirkungen abgeloeste linguistische Aspekte 
des Softwarecodes spielen weder bei der Patenterteilung noch bei der 
Patentverletzung irgend eine Rolle.

--AHH

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