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Re: Softwarepatente abgelehnt



> im Kannibalenland bedeutet. Aber eigentlich wollte ich hier nicht die 
> Kannibalen diskutieren.

Den Vergleich mit Toetungsdelikten gabst diesmal du vor.

> "unerlaubt" gibt Dir die Lösung: Es richtet sich gegen die 
> "unerlaubten". Was erlaubt/unerlaubt heisst muss dann noch festgestellt 
> werden. 

Es ist ja fuer Deutschland bereits bekannt: keine Geschwindigkeitsbegrenzung
auf Autobahnen.

Wenn ich das auf 20 Jahre hinweg festschreiben will und dann zu diesem
Zweck in einem Erwaegungsgrund formuliere, es ginge darum "den Status
Quo festzuschreiben und Tendenzen hin zu ueberzogenem Rasen Einhalt
zu gebieten", kommt etwa das heraus, was unsere Ministerialbeamten
in dieser Rili versucht haben.

> rücksichtslos Rasen dürfen. Ausserdem fehlt jede Aussage zu einer 
> Geschwindigkeitsbegrenzung im Obersatz.

Die ist im "Status Quo" impliziert.

> Formulierungen. Der Treppenwitz hier ist, dass Du dadurch jenes 
> Horrorszenario bestens heraufbeschwören konntest, das die Entwickler 
> auf die Barrikaden brachte.

Der Treppenwitz ist m.E. dass noch immer einige Leute so tun, als
haette die Ratsrichtlinie etwas begrenzt.  Und das nach all den
SAP/BSA-Anzeigen, all den Aussagen des EPA, der Patentanwaelte etc
und all den von mir hier ausfuehrlich ausgewalzten Zitaten.

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/

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