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Re: Softwarepatente abgelehnt



Nachdem wir gesehen haben, dass die rechtlichen Erwägungen von Hartmut 
teilweise nicht wasserdicht waren (sind, denn ich glaube kaum, dass er 
seine Meinung ändert, was auch nicht schlimm ist)

Nachdem wir jetzt das Problem isoliert haben, können wir die 
Ratsrichtlinie hinter uns lassen und anfangen kreativ nach Vorne zu 
sehen. 

Die Entscheidung des Parlaments hat nachgewiesen, dass eine 
Harmonisierung in Richtung einer Erweiterung der Patentansprüche nicht 
mehrheitsfähig war.

Axel sagt, das Abgrenzungsproblem bleibt (jetzt mal abgesehen von 
Hartmuts Ansicht man könne den Anspruch auf das beschriebene Gerät 
beschränken)

Wenn es aber schwierig ist abzugrenzen, weil man Turing-Maschinen 
beliebig umformen kann, wie kann man dann einerseits Turing-Dinge in 
der Aufzugsteuerung zulassen und im PC nicht? Axel behauptet, das ginge 
nicht. Ich kenne zuviele Bereiche des Rechts, die nicht abgrenzbares 
abgrenzen, um ihm auf diesem Argument zu folgen. Denn letztlich ist es 
eine Wertentscheidung. 

Wertentscheidungen müssen aber anhand Kriterien abgegrenzt werden, die 
man entscheidungshalber gut identifizieren kann. Dabei fallen mir ein 
ganze Menge Dinge ein: Alles was oberhalb I/O ist z.B. könnte 
herausgenommen werden. Oder eben alle algorithmen, die eine reine 
Datenveränderung zum Ziel haben. Alles was Richtung Bildschirm geht.

Wir haben das hier 'mal zu Data-Retentions durchexerziert und sind bei 
einer Frist von 3 Wochen gelandet. (BTW, dazu sollten wir irgendwann 
ein Whitepaper machen.)

Das gleiche Ziel verfolge ich hier. Ich will abseits vom politischen 
Schlachtgetöse ein Abgrenzungskriterium finden.

Gruss

Rigo


Am Tuesday 12 July 2005 10:23 verlautbarte Lutz Donnerhacke :
> > ich glaube nach wie vor, dass der Ratsentwurf aus Sicht der freien
> > Softwarentwickler besser gewesen waere, als das was das EPA derzeit
> > praktiziert. D.h. noch lange nicht, dass es nicht sinnvolle
> > Verbesserungsvorschlaege gibt.
>
> Auch hier habe ich eine andere Ansicht. Momentan ist Deine Aussage
> sicher berechtigt, jedoch gilt sie nicht lange genug, um beruhigt
> Urlaub machen zu können.

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