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Re: Softwarepatente abgelehnt



* Axel H. Horns:

> Aeh ... das hatte ich auch gar nicht erst angenommen. Aber politisch mitreden 
> ueber die Grenzziehung zwischen patentfaehigen Erfindungen und nicht 
> patentfaehigen sonstigen Neuerungen moechtest Du ja wohl offensichtlich 
> schon? Ich meinte ja nur, dass schon dafuer gewisse Kenntnisse hilfreich sein 
> koennten ...

Ich will eigentlich nur eine These an den Mann bringen: Daß es
sinnvoller ist, Ausnahmen bei der Verletzung festzuschreiben (wenn sie
den politisch gewünscht sind), als von vorneherein die
Patentierbarkeit zu beschränken. Ich habe den Eindruck, daß das aber
recht schwer vermittelbar ist.

Also noch ein Versuch. Es gibt ein paar Voraussetzungen, unter denen
Handlungen keine Patentverletzung begründen können (private Nutzung --
was immer das ist --, Nutzung zu Versuchszwecken). Der Gesetzgeber
unternahm aber keinen Versuch, das durch Hindernisse bei der Erteilung
des Patents umzusetzen. Das wäre auch klar zum Scheitern verurteilt,
eben weil aus den Ansprüchen meist nicht hervorgeht, ob sie ihre
Wirkung z.B. im privaten Bereich entfalten oder nicht. Ähnlich ist es
bei Software: Wenn man politisch ernsthaft will, daß reine
Softwarepatente keine Wirkung entfalten, kann man das bei der
Verletzung viel einfacher umsetzen, weil man an dieser Stelle ganz
konkret prüfen kann, was derjenige macht, dem diese Verletzung zur
Last gelegt wird. Das wird z.B. der Vertrieb von Software auf
Datenträgern (entweder in kompilierter Form oder als Quelltext), die
Auslieferung von Software als Bestandteil einer Hardware-Komponente
oder der Betrieb von Software zur Erbringung einer Dienstleistung
sein.  Man hat also viel mehr Kontext, als wenn man bloß anhand der
Ansprüche über "Software" oder "nicht Software" entscheiden will.
Wenn man will, kann man sogar die Auswirkungen der Patentverletzung
von der Dauer der öffentlich dokumentierten Verletzung abhängig machen
(d.h. eine Art Verwässerung des Patents) und so der U-Boot-Problematik
bzw. dem Zufallsfund im Patentarchiv begegnen.

Natürlich wird auf diese Weise das Problem nicht zu gänze gelöst, weil
die Privilegien, die Software genießen soll, immer noch höchst
umstritten sind. Aber man kann, wenn man das Roß von hinten her
aufzäumt, viel genauer die Rechtsfolgen festlegen, die man
beabsichtigt, und auf diese Weise vielleicht auch bessere Vorhersagen
für die wirtschaftlichen Auswirkungen bekommen. Es fällt einfach die
Unwägbarkeit weg, wie die Regelungen, die den Eingang ins System
betreffen, sich auf das auswirken, was am Ende an tatsächlich
durchsetzbaren Ansprüchen herauskommt.

>> Die relevante Frage für mich ist, ob mir die kostenlose Nutzung meiner
>> ureigenen geistigen Schöpfungen untersagt werden kann. 
>
> "Ureigenste geistige Schoepfung" ist wohl nur das linguistische Gewebe.

Das subjektive Gefühl sagt etwas anderes. Wenn das Kind das erste Mal
"Mama" sagt, spielt es für die so Angesprochene auch keine Rolle, daß
Milliarden von Kindern zuvor das gleiche taten.

> Die dahinterliegenden realweltlichen Loesungsansaetze koennen
> u.U. Patente dritter verletzen, die diese Loesungen schon _zeitlich
> vor deiner Programmiertaetigkeit_ zum Patent angemeldet haben.

Es geht nicht um die Lösungen, sondern um die Aufgabenstellungen.
Kaum jemand, der das Geld für ein Patentanmeldung hinblättert, ist so
blöd, sein Patent auf eine konkrete Lösung zu beschränken. Es sind
immer Klassen von Lösungen betroffen, die eine Aufgabenstellung
möglichst gänzlich abdecken. Sonst wäre die Wahrscheinlichkeit einer
zufälligen Kollision vernachlässigbar, und ich würde mir darum gar
keinen Kopf machen.

(Genauso wie wenn Programmieren eine inhärent erfinderische Tätigkeit
wäre -- dann wäre es eher unwahrscheinlich, daß ich unbewußt den Pfad
beschreite, den vor mir schon ein anderer gegangen ist.)

> Die RiLi meine mit dem Ansatz des Erfordernisses eines neuen und 
> erfinderischen "technischen Beitrages" hier eine brauchbare Trennlinie ziehen 
> zu koennen.

In der Praxis scheint aber schon der Versand einer Nachricht über ein
Datennetz ein technischer Effekt zu sein, so daß dieser Versuch der
Abgrenzung scheitert.

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