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Re: Softwarepatente abgelehnt



> > Patente haben einen klaren Existenzzweck: Sie sollen es einem forschenden
> > Wirtschaftsunternehmen ermöglichen, die Forschungskosten wieder
> > hereinzubekommen. Deswegen gewährt das Patentsystem dem Erfinder einen
> > bestimmten Zeitraum, in dem er allein seine Idee zu Geld machen kann. Sei es
> > durch Produktverkauf oder Ideenverkauf.
> 
> Das ist die amerikanische Rechtfertigung. Im europäischen Raum wird
> das Recht auf den Schutz einer Erfindung AFAIK weniger ökonomisch
> begründet, sondern eher mit dem Naturrecht auf (geistiges) Eigentum.

Ganz so denkfaul sind die Juristen in Europa nun auch wieder nicht.  Zumindest
nicht die in den hohen Gerichten.  Es gab da in einem Rechtskommentar
eine einschlaegige Passage des BGH-Richters Keukenschrijver, der 
naturrechtliche oder auf Art 10 GG gestuetzte Rechtfertigungsversuche
fuer Patente so stark relativiert, dass nicht viel uebrig bleibt.

Im 19. Jahrhundert redete man immer von 4 Rechtfertigungslehren fuer
Patente (Eigentum, Belohnung, Anspornung, Veroeffentlichung) von denen
die erste naturrechtliche immer schnell als kaum brauchbar oder
unzureichend und der Ergaenzung durch die drei anderen wirtschaftspolitischen
bezeichnet wurde.


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