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Re: Softwarepatente abgelehnt



On Friday 08 July 2005 09:23, PILCH Hartmut wrote:

> Das Patent "schuetzt" nicht eine Idee sondern genau das, was beansprucht
> wird.

Nein. Patenrecht ist Immaterialgueterrecht.

Ich versuche, der juristischen Begrifflichkeit genuege zu tun. Obwohl 
Jura-Sprech dem ersten Anschein nach der normalen (deutschen) Sprache 
entlehnt zu sein scheint, ist es doch eine Fachsprache mit vielen 
Bedeutungsnuancen (nicht nur im Immaterialgueterrecht!), die sich einem 
alltagssprachlichen Verstaendnis verweigern.

Beispielsweise versuche ich immer wieder zu erklaeren, dass laut Patentgesetz 
nur *Erfindungen* patentierbar sind. Erfindungen gehoeren zu den 
Immaterialguetern. Gartenschlaeuche, Chemikalien und Software sind nicht 
patentierbar. Es kann aber passieren, dass eine Erfindung sich in Gestalt 
eines verbesserten Gartenschlauches, einer bestimmten neuen Chemikalie oder 
eins verbesserten Systemes bestehend aus Prozessor + Software manifestiert. 
So kommt es, dass der (kommerzielle) Umgang mit Gartenschlaeuchen, 
Chemikalien und Software im realen Leben dazu fuehren kann, dass man wegen 
Patentverletzung verklagt wird.

Obwohl Software als solche nicht patentierbar ist - niemand wuerde das 
bestreiten - kann man eine (mittelbare) Patentverletzung begehen, indem man 
(kommerziell) mit Software umgeht.

Diese Dialektik sollte man erstmal verstanden haben, bevor man mitreden will.

"Gegenstand des Rechtes auf seiner dreifachen Stufe ist eine Erfindung. Sie 
ist ein Rechtsgut eigener Art. Nicht die konkrete Verkoerperung des 
Erfindungsgedankens ist das Rechtsobjekt, sondern der ihr zugrunde liegende 
Gedanke selbst, ein rein ideeller (idealer) Gegenstand. Er bildet das 'Wesen' 
der Erfindung; in der englischen Rechtssprache ihr 'pith and marrow'. Die 
Erfindung hat also ihr eigenes Sein, losgeloest von ihren 
Verkoerperungen." [Hermann Jsay, Patentgesetz und Gesetz betreffend den 
Schutz von Gebrauchsmustern, Berlin: Verlag von Franz Vahlen, 6. Auflage, 
1932, Seite 36.]

--AHH

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