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Re: Softwarepatente abgelehnt



Am 7 Jul 2005, um 23:58 hat PILCH Hartmut geschrieben:

> > Axel Horns meint vermutlich - in diesem Sinne habe ich seine Postings
> > immer verstanden - dass die Richtlinie ohnehin nur das festgeschrieben
> > haette, was in Deutschland und einigen andern EU-Staaten schon bisher
> > als geltendes Recht betrachtet wurde bzw. zumindest bereits gaengige
> > Rechtspraxis war.
> 
> Das meinte er, aber er hat damit unrecht, und in mancher Hinsicht
> vertritt er selbst eine Mindermeinung.

So gut kenne ich die einzelnen Positionen von Axel Horns nicht, um das 
beurteilen zu koennen. Im Grundsatz hat er IMHO aber keineswegs 
Unrecht.

Der Ausgangspunkt ist der, dass sog. computerimplementierte Erfindungen 
schon seit laengerer Zeit patentierbar sind, waehrend Software als 
solche nicht patentierbar ist. Daran haette auch die Richtlinie formal 
nichts geandert.  

Die Befuerchtung, dass sich die z.T. etwas grosszuegige Praxis des EPA 
bei der Einschaetzung dessen, was im Einzelfall computerimplementierte 
Erfindungen sind, noch ausweitet, mag berechtigt sein.

Man muss aber auch ganz nuechtern sehen, dass die blosse Ablehnung der 
Richtlinie nicht unbedingt geeignet ist, an der derzeitigen 
Rechtspraxis bzw. - auslegung etwas zu aendern. Hierzu muesste man 
vielmehr gegenlaeufige gesetzgeberische Massnahmen fordern.

Es bleibt jetzt wie es war. 

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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