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Re: Einwanderung fuer IT-Spezialist aus Singapur



On Thu, 19 May 2005, Rigo Wenning wrote:

> Von welchem Arbeitsamt? DE oder AU?
>
> Am Thursday 19 May 2005 02:02 verlautbarte Peter Ross :
> > hat mein Partner vom Arbeitsamt eine finanzielle Unterstuetzung
> > fuer Auswanderung bekommen

Vom deutschen. Wenn man arbeitslos ist, konnte man im Jahre 2002 5000 DM
(wurde nach Einfuehrung des Euros auf die exakte Euro-Summe festgesetzt)
bekommen, wenn man Arbeit im Ausland annahm. 2500 Mark sofort und 2500
nach einem Jahr, wenn man dort noch arbeitete.

Die Sachbearbeiterin nahm zuerst an, dass das nur EU-weit gilt, hat dann
die entsprechende Verordnung hin- und hergelesen und keine Einschraenkung
auf die EU gefunden.

Die Sache ist ein bisschen wackelig, da wir beide noch keine Arbeit
downunder hatten, als wir abgereist sind, sondern die erst hier gefunden
haben. Eine Bearbeiterin hat gesagt: prima, Sie sind zum Arbeiten
umgezogen und haben so unseren Arbeitsmarkt entlastet, die andere: Sie
sind ausgewandert, ohne Arbeit zu haben. Dass Sie dort welche gefunden
haben, geht uns nichts an. Weg waren Sie sowieso..

Ich kenne den Text nicht genau, und bin kein Jurist. Wir haben ubs ueber
einmal 5000 Mark gefreut und die Sache auf sich beruhen lassen. Die
Streitsumme war es uns nicht wert, um von hier aus da noch taetig zu
werden - die Kosten fuers Streiten waeren leicht hoeher gewesen als 5000
Mark und wer recht hat? Ich weiss nicht..

Es gruesst
Peter

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