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[FYI] Das Feindstrafrecht



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Samstag, März 05, 2005
Das Feindstrafrecht

Das Strafrecht des Staates gelte nur für die Bürger des Staates, für 
seine Feinde benötige man noch ein radikaleres, auf Bekriegung 
ausgerichtetes Feindstrafrecht, fordert der Strafrechtler Günther 
Jakobs.  

Terroristen, Kinderschänder und überhaupt Verbrecher die sich 
dauerhaft und entschieden vom Recht abgewandt haben, seien nicht als 
Personen zu behandeln. Ihnen komme daher nicht das für den 
straffälligen Bürger entworfene Strafrecht zugute, sondern sie 
müssten mit den Mitteln des Krieges bekämpft werden. Weil man solchen 
Hangtätern die Personalität absprechen müsse, könne man ihnen auch 
nicht die rechtsstaatlichen Errungenschaften modernen Strafrechts 
zukommen lassen. Die Pflicht des Staates, seinen Bürgern Sicherheit 
zu garantieren, verpflichte ihn dazu, seine Feinde nur gemessen an 
dem Ziel der Sicherheit zu verfolgen. Recht am Verfolgten müsse nicht 
geübt werden, der Feind sei ausgenommen.  

Auf dem Strafverteidigertag in Aachen an diesem Wochenende steht die 
Diskussion über das Feindstrafrecht im Zentrum.  

Eine Verbindung zur Folterdiskussion um den Fall Daschner stellt 
Carsten Schmidt her. Eine Erwiderung von Heribert Prantl gibt es 
offline in der SZ oder gegen ? hier.  

Mit den Mitteln des Strafrechts ist dem Terrorismus zugegeben nur 
schwer beizukommen. Von einer lebenslangen Freiheitsstrafe lässt sich 
ein entschlossener Selbstmordattentäter wohl kaum abschrecken. Das 
ist aber kein Mangel des Rechtsstaates. Das Grundgesetz spricht nicht 
von Personen oder Unpersonen, weil niemand befugt sein kann, diese 
Unterscheidung zu treffen. Welche Kriterien sollten auch dafür 
ausschlaggebend sein? Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu 
behandeln. Denn die Eigenschaft, ein Mensch zu sein, kann einem 
Menschen nicht abgesprochen werden. Damit schützt sich dieser Staat - 
aus leidvoller Erfahrung - vor sich selbst. Dass er sich gegen 
unmenschliche Angriffe mit menschenwürdigen Mitteln wehren muss, 
unterstreicht seine Existenzberechtigung. Die Vernichtung der Feinde 
durch Krieg ist kein menschenwürdiges Mittel, sondern zeigt nur die 
Faulheit des Staates. Durch die Behandlung seiner Feinde nach dem 
Recht seiner Bürger erhebt sich der Staat über das Unrecht. Deshalb 
ist er ein Rechtsstaat. Wenn er sich diese Mühe nicht macht, ist er 
kein Rechtsstaat mehr, und sein Untergang wird schneller kommen als 
ihn alle Terroristen zusammen herbeibomben könnten.  

posted by kulioo at 14:27




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