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Fwd: Kleine Zugeständnisse bei Richtlinien zum Jugendmedienschutz



From: Heise News Ticker
> Die neuen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz,
> JuSCHG, und Jugendmedienschutzstaatsvertrag, JMStV) traten am 1. April
> 2003 in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz müssen beispielsweise auch
> Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe
> gekennzeichnet sein; alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, können
> zudem künftig auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverfügungen
> unterliegen.

Büssows Legitimation?

> Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer
> jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag
> verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem,
> Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der
> Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte
> Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu
> pornographischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden"
> Inhalten zu verwehren.

IIRC sind *StV für Broadcastdienste zuständig. Wo sollen da Filter greifen?

> Eine eindeutige Klarstellung der abgestuften Verantwortlichkeit von
> Zugangs-, Host- und Contentprovidern ist zumindest in dem am Dienstag
> vorgelegten Entwurfstext nicht zu finden.

Was hat das mit dem *StV zu tun? Oder ist das eine TDG Reglung?
Wieso mischen sich Länder in Individualkommunikation ein?

> Erst dann sollen die Richtlinien neben den vor kurzem veröffentlichten
> "Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien"
> veröffentlicht werden.

Das läßt nichts Gutes ahnen. Kann mir jemand mal sagen, ob hier wirklich
Förderalprinzipen verletzt werden? 

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