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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Am 8 Oct 2004, um 7:35 hat Hanno 'Rince' Wagner geschrieben:


> 
> > Man muss es doch mal so sehen: Die Akte ist VOLL von mehreren hundert
> > Seiten Ausdrucken von Lauck und Stormfront, Cadaver.org,
> > rotten.com-Startseite, zwei Unterseiten; anderen Lauck-Seiten.
> 
> Ja, aber selbst die Richterin wirkte sehr genervt und fragte ob man die
> alle durchgehen müsste. Insofern war auch ihr vollkommen klar dass die
> alle einfach weg können.

Nein, das war ihr nicht klar, denn sie hat wegen deren 
Zugaenglichmachen verurteilt. Gerade die Seiten, die sie in die 
muendliche Verhandlung eingefuehrt hat - und damit Grundlage der 
Verurteilung sind - waren nirgends verlinkt. Es sei denn, man geht 
davon aus, dass mit dem Link auf die Startseite von stormfront.org 
zugleich alle 300 Unterseiten verlinkt worden sind.

Nicht ohne Grund habe ich in der muendlichen Verhandlung deshalb darauf 
hingewiesen, dass ich es bereits aus tatsaechlichen Gruenden nicht 
nachvollziehen kann, wie man mit drei Links (auf Startseiten) ein paar 
hundert HTML-Seiten zugaenglich machen kann. 

Wer in seinen Postings hier uebrigens stomrfront.org oder rotten.com 
schreibt, der macht - zumindest nach der Logik der StA Stuttgart - 
diese Sites - und zwar mit allen Unterseiten - zugaenglich und sich 
damit strafbar nach § 130 StGB.

Das Problem ist naemlich, zumindest nach der juristischen Argumentation 
der StA Stuutgart nicht nur der Link, sondern bereits die blosse 
Nennung. 

Auch auf den fehlenden Vorsatz kann sich dann auch keiner mehr berufen, 
wie wir seit gestern wissen. Denn jeder hier weiss zumindest allgemein, 
dass es auf stormfront.org irgrndwo strafbare Inhalte gibt und nimmt 
deshalb billigend in Kauf, dass ein anderes Mitglied dieser 
Mailingliste die Mail liest und stormfront.org ueber seinen Browser 
aufruft. 

Auch wenn das fuer die meisten wie Polemik klingen mag, es ist leider 
keine. 

Gruesse

Thomas Stadler


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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