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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Am 8 Oct 2004, um 2:54 hat Florian Weimer geschrieben:


> >
> >> Wahrscheinlich: Thomas Stadler das Feld überlassen.
> >
> > wenn ich mich nicht zu der Sache äußere, dann hätte der ganze Komplex
> > schlicht gefehlt.
> 
> Er sollte doch aus den Akten hervorgehen, oder?

Schon mal was vom Muendlichkeitsgrundsatz gehoert? Der Angeklagte 
bekommt relativ frueh in der muendlichen Verhandlung die Gelegenheit 
sich zur Sache zu aeussern. Da gibt es in etwa drei Moeglichkeiten. 
Entweder man machte gar keine Angaben und schweigt - was hier sicher 
nicht sinnvoll gewesen waere - man aeusserst sich zur Sache oder laesst 
sich ueber seinen Anwalt aeussern, der dann ein vorbereitetes Statement 
verliest. Ich hielt es fuer sinnvoller - und bin auch nach wie vor 
dieser Meinung - dass Alvar selbst spricht.

Aber nachdem hier soviele erfahrene Forensiker posten, kann Alvar die 
Prozessstrategie in der naechsten Runde ja hier erarbeiten lassen.


> 
> Vielleicht hat das formale Gründe, weil die Rechtswidrigkeit der
> Seiten offensichtlich werden muß. Schließlich sind die Seiten in
> Deutschland nicht verboten.

> 
> Wirklich? Da Beihilfe in den vorliegenden Fällen auch ein
> Straftatbestand ist, spielt das keine so große Rolle.

Die erste Frage muss eigentlich lauten, was die Tat- oder 
Beihilfehandlung ist. Die Akte bestand zwar aus einer Vielzahl von 
Ausdrucken von Webseiten, die Alvar zu einem grossen Teil aber nie 
verlinkt hatte. 

Das ist ein Aspekt, den ich auch immer wieder angesprochen habe. 
Schriftlich und zwei oder dreinmal in der muendlichen Verhandlung.

Wenn wir schon keine Tathandlung haben, dann eruebrigt sich die weitere 
Diskussion.

Das Problem bestand ja schon darin, dass die Anklageschrift die Tat 
nicht ausreichend bezeichnete und in dieser Form ohnehin nie haette 
zugelassen werden duerfen. Aber einem Gericht, dass sich mit den 
wesentlichen Fragen ueberhaupt nicht befassen will, kann man halt auch 
schwer argumentativ kommen.

Gruesse

Thomas Stadler


Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
http://www.internet-law.de
_____________________________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


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