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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Moinmoin,

Alvar Freude schrieb am 08. Oktober 2004:

> > Ich kenne die Akten natürlich nicht, aber generell ist das Urteil
> > aufgrund der mündlichen Verhandlung erschreckend nachvollziehbar. 
> 
> inwiefern?

Weil es _in der Verhandlung selbst_ nie um die Frage ging wie
schwerwiegend eine Referenz auf eine andere Webseite ist.

> > Bei FreedomPhone bin ich inzwischen selbst ziemlich unsicher, 
> 
> hmmm, warum?

Weil so etwas _für Blinde_ zB durchaus ein Dienst sein _könnte_. Ja,
es wäre überteuert. Aber es wäre durchaus eine Alternative zur
Braille-Zeile.

Ciao, Hanno
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Fachbegriffe der Informatik : Virenwarnung
->  MS Outlock wird mal wieder getestet.
Manfred Worm Schäfer

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