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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



On Fri, Oct 08, 2004 at 03:19:31AM +0200, Florian Weimer wrote:

> Wenn man das als rein formale Regel begreift, ist dies sicherlich
> richtig. Wenn Verantwortung mit einem Link transportiert wird, kann
> man mit Induktion leicht zeigen, daß Verantwortung auch über eine
> Kette von Links transportiert wird.
> 
> Ich denke aber, daß Recht nicht so funktioniert. Eine konkrete, rein
> technische Regel kann es nicht geben, weil Straftäter das
> typischerweise ausnutzen. Bei fixen Schranken für die Linktiefe (ob

Also muss der Zweck bewertet werden. Also ist der Kontext relevant, so kann
der Verweis auf die selbe Seite in unterschiedlichem Kontext
unterschiedliche Rechtsfolgen haben. 

Obwohl das verstaendlich ist wirft es doch erhebliche juristische Probleme
auf, ist doch der Rechtslaie (und haeufig ja sogar Juristen) nicht mehr in
der Lage zu erkennen was Recht und was unrecht ist. Rechtssicherheit und
klare Regeln sind aber doch gerade wichtig in einem Rechtsstaat, sonst hat
man reines Richterrecht und das sollte doch die Ausnahme und nicht die Regel
sien.

> diese nun bei 0, 1, 2 oder 3 Ebenen liegen, ist egal) würde man wohl
> einfach noch eine Ebene dazuspendieren, um der Strafbarkeit zu
> entgehen. Eine derartige Regel wäre daher schlicht lächerlich, so wie
> das Hamburger Deppen-Disclaimer.

Ich kenne den Hamburger Deppen-Disclaimer icht, sehe aber Deinen Punkt.
trotzdem bleibt fuer mich die Frage, wie ich als normalo erkennen soll, ob
mein Link zu google denn nun gerade legal oder illegal ist. 

Ich sehe Rechtssicherheit schon als ein Grundrecht an ohne das der
Rechtsstaat nicht funktionieren kann. Und da muss es mir doch zumindest
moeglich sein im Vorwege ohne ein Gericht zu bemuehen Gewissheit zu erlangen
ob mein tun rechtens ist. Wie soll ich denn ein Gesetzestreuer Buerger sein,
wenn alles auf Ermessensentscheidungen reduziert wird?

> Ich teile inzwischen aber nicht mehr die Ansicht vieler Techniker, daß
> die Durchsetzung bestehender Gesetze prinzipiell in diese
> Lächerlichkeit münden muß und daher nicht sinnvoll ist.

Wenn aktiv dafuer gesorgt wird geltendes Recht zu umgehen oder illegales
durch schlupfloecher zu legalisieren gebe ich Dir recht (insbesondere im
Steurrecht habe ich da in meiner Karriere in der exekutiven Staatsgewalt
recht kreative Versuche gesehen). Nichts desto trotz muss es einfache und
verstaendliche Regeln geben, und das sehe ich inzwischen in vielen
Rechtsbereichen nicht mehr. Eine Vereinfachung und klaerung, die es
zumindest moeglich macht nicht aus Versehen zum kriminellen zu werden ist
schon wuenschenswert.

Ob Beispielsweise ein Hyperlink (oder ein Literaturverweis, der eigentlich
nichts anderes ist) eine Verantwortung auf den verlinkten Inhalt impliziert
kann und muss klar in einem Gesetz definiert werden. In einer Zeit, in der
jeder Inhalte einfach einem grossen Publikum zugaenglich machen kann,
sbraucht man fuer solche Publikationen denn eben auch klare Regeln, wenn man
denn in einem Staate lebt der bestimmte Schriften und Zeichen verbietet.


Nils
-- 
*SAMMELT OBSTKERNE!*

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