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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



* Rigo Wenning:

> Am Friday 08 October 2004 00:11 verlautbarte Florian Weimer :
>> Über den Sachverhalt bestand ja, von irgendwelchen Terminen
>> abgesehen, doch Einigkeit. Da nur die rechtliche Bewertung strittig
>> war, sehe ich nicht, warum man Nicht-Juristen zu diesem Thema hören
>> sollte.
>
> Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im 
> Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon Netz 
> benutzt haben.

Rigo, das ist doch völlig in Ordnung.

> Ergo wissen sie gar nicht, was ein Link ist und welche Funktion er in 
> der Dynamik des Web hat.

Spielt das eine Rolle? Nur weil die Verfolgung einer Straftat
politisch nicht opportun ist, kann sie ja nicht eingestellt werden.

Auch glaube ich nicht, daß Links wirklich ein so besonderes Pflänzchen
sind. Selbst Alvar tritt nicht für generelle Linkfreiheit ein.

> Diese Info bräuchten sie aber, wenn sie korrekt Meinungsfreiheit
> gegen öffentliche Ordnung abwägen sollen, weil die Folgen der
> Entscheidung auch bedacht sein wollen.

Nein, sie müssen nur wissen, daß zwischen der Seite mit dem Verweis
und der verwiesenen Seite kein weiterer Zusammenhang jenseits des
Links bestehen muß. Das war den Verfahrensbeteiligten aber
offensichtlich klar.

Wenn wir Annehmen, daß das deutsche Strafrecht tatsächlich gravierende
Auswirkungen auf den Weiterbetrieb des WWW (d.h. Inhaltserstellung) in
Deutschland hätte, wäre es m.E. nicht der Job einer Amtsrichterin,
dies durch Uminterpretation des Strafrechts zu korrigieren. Dann wäre
ganz klar der Gesetzgeber gefragt.

> Pragmatisch heisst es: Wer Meinungsfreiheit geltend macht wird 
> wahrscheinlich vorm BVerfG zum ersten Mal ernsthaft angehört. Alle 
> vorher denken, man sei ein Querulant.

Glaube ich nicht.

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