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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



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Hi,

- -- Oliver Gassner <carpe.com@xxxxxx> wrote:

> Genau solche Statements kategorisiert das Gericht geohnheitsmäßig als
> 'fehlende einsicht' und haut das Strafmaß hoch. Ggf. wären die uneter
> 90 gegangen...

tjanun ...
... soll ich vor Gericht irgendwas zusammenlügen, um die Strafe auf 30
tagessätze zu drücken, nur um dann in der Revision was anderes zu behaupten?


Es ging ja nicht darum, wie hoch die Strafe wird, sondern um Freispruch oder
nicht. Und hier muss eben gesagt werden -- und das hat Thomas ja auch sehr
deutlich gemacht -- dass es hier darum geht eine medienspezifische Umsetzung
zu machen.

Das hat dann auch weniger  mit Einsicht zu tun als mit unterschiedlichen
Auffassungen.


Ciao
  Alvar



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** Alvar C.H. Freude -- http://alvar.a-blast.org/ -- http://odem.org/
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