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[FYI] Dieter Grimm: "Den Rechtsstaat kann man nicht verteidigen, indem man ihn außer Kraft setzt,"



<http://www.welt.de/data/2004/08/14/319038.html>


"Man muss Andersartigkeit tolerieren"  

Den Rechtsstaat kann man nicht verteidigen, indem man ihn außer Kraft 
setzt, meint der Verfassungsrechtler Dieter Grimm  

Die WELT: Deutet sich im langwierigen Verfahren um Motassadeq und 
Mzoudi nicht schon eine strukturelle Schwäche des Rechtsstaates an? 
Ist er zu weich?  

Dieter Grimm: Was wäre denn die Alternative? Kurzer Prozess? Gar kein 
Prozess? Nein, wir haben es mit dem Verdacht einer Straftat zu tun, 
und für die Beurteilung, ob der Verdächtige sie begangen hat und 
welche Strafe er erhält, möchte ich mir keine andere Instanz als die 
unabhängige Justiz vorstellen. Dass man eine strafrechtliche 
Verurteilung von einer höheren Instanz überprüfen lassen kann, gehört 
für mich ebenfalls zu den Segnungen des Rechtsstaats. Es gibt keinen 
Grund, Terrorismusverdächtige davon auszunehmen.  

[...]

Die Welt: Feinde der Demokratie hat es immer gegeben. Versteht das 
die Gesellschaft wirklich, die doch Sicherheit statt Freiheit will?  

Grimm: Ich vermute, dass die Gesellschaft beides will. Ihre Freiheit 
soll sicher sein. Freiheit nur für die Mehrheit und deren Meinungen 
ist aber keine. Die demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung des 
Grundgesetzes erlaubt auch die Ablehnung von Demokratie und 
Rechtsstaat. Das ist eine Stärke, keine Schwäche. Die Grenze verläuft 
erst dort, wo Meinungen in kämpferische Aktivitäten gegen die 
grundgesetzliche Ordnung übergehen. Hierfür stellt das Grundgesetz 
Instrumente zur Verfügung, aber eben wieder solche, die mit 
demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind.  

Die Welt: Im Zweifel für die Islamisten?  

Grimm: Man muss Andersartigkeit tolerieren. Aber man muss weder 
tolerieren, dass man in der eigenen Existenz vernichtet wird, noch, 
dass einem ein Ordnungsmodell aufgezwungen wird, dem man in der 
eigenen Verfassung gerade abgeschworen hat. Die Frage ist allein, 
welche Mittel man zum Schutz der eigenen Existenz und der 
verfassungsrechtlichen Ordnung einsetzt. Und da gilt: So groß die 
Bedrohung auch ist - ein System, das auf Menschenwürde und 
Rechtsstaat baut, kann man nicht verteidigen, indem man diese 
Grundsätze für die Feinde außer Kraft setzt.  

Dieter Grimm, Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin und von 1987 
bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht, ist einer der 
renommiertesten Juristen der Bundesrepublik. Das Gespräch mit ihm 
führte Andrea Seibel  

Artikel erschienen am Sam, 14. August 2004  


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