Re: [Debate] Rasterfahndung in Sachsen-Anhalt?
Hanno Wagner schrieb:
gerade kam in der Tagesschau dass in Sachsen-Anhalt eine Rasterfahndung
benutzt werden soll um einen Vergewaltiger zu finden.
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage dort
Es geht dabei ja um Strafverfolgung, nicht um Präventivmaßnahmen, also
ist hier § 98a StPO gefragt.
http://dejure.org/gesetze/StPO/98a.html
Nachdem die bisherigen Rasterfahndungen alle ins Leere liefen wundert es
mich dass dieses Instrument schon wieder eingesetzt wird...
Wenn ich die Meldung richtig verstanden habe, haben alle anderen
Fahndungsansätze zu nichts geführt. Daher greift man jetzt eben als
letztes Mittel auf die Rasterfahndung zurück.
Schönen Abend wünscht
-ut
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