Mittwoch, 7. November 2007 11:16 schrieb Mario Dueck: > 1. Im Datenschutzrecht gilt der *Verbotsgrundsatz*. Sobald die Daten > personenbezogen oder personenbeziehbar sind, darf man grundsätzlich mit > ihnen NICHTS machen. Man darf sie nicht erheben, speichern, verarbeiten, > etc. Das wird ja immer lustiger, bind mit whois macht jede IP-Adresse eines Webservers personenbeziehbar und sei es der Technikverantwortliche von Arcor wie in deinem Fall da oben. Muss ich jetzt den das Mannesmann Arcor NOC in Zukunft schriftlich anfragen, ob ich die IP-Adresse in kmail in der Form dslb-088-064-186-019.pools.arcor-ip.net speichern darf? Hat irgendeiner der hier lesenden sich die Genehmigung von Arcor geholt oder die Genehmigung von Mario Dueck <dueck@xxxxxx>, der die IP-Adresse durch seine Mail personenbeziehbar gemacht hat, dass er diese IP-Adresse auf seinem Computer in seinem Mailprogramm speichert. Ich wette alle Mailprogramme haben obige IP-Adresse in der Form 088-064-186-019 in der Header gespeichert und niemand wurde auch nur gefragt oder befragt deswegen. Wenn es also heisst, dass mit den Daten "NICHTS" machen darf, dann heisst das auch, dass alle Mailprogramme die standardmässig die Header speichern illegal und gesetzeswidrig sind, es hat also jeder die Mails hier zu löschen oder? Grüße, Arnold
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