Lutz, wendete man den Datenschutz nach Vorschrift an, käme es zu lustigen Verwerfungen in der Wirtschaft. Der SWIFT-Fall war die grosse Prüfung. Weil die Europäischen Banken zu egoistisch sind, um in Brüssel zu peeren, wird in NY gepeert und ein grosser Teil des EU-Geld-Datenverkehrs läuft über NY und dort hängt sich ein drei-Buchstaben-Dienst einfach in die Leitung. In dieser Affäre ist keine einzige Strafe ausgesprochen worden. Wenn der Gesetzgeber den Webservern verbietet solche Profile anzulegen und eine Zustimmung (schriftlich!) erschwert/unmöglich macht, dann fördert er den offline - Handel wo der Verkäufer mir noch guten Tag Herr Wenning sagen darf ;) (Personalisierung) Und sie fördern Dienste aus den USA, die nicht mit solchem Ballast konfrontiert sind (linkedin, secondlife, myspace), die aber von DE aus benutzbar sind, als wären sie hier. Dort gibt es aber gar keinen Schutz für Daten die mehr von der Privatsphäre verraten als das Surfverhalten beim _BMJ_ . Auf der anderen Seite werden immer noch unsägliche Lotterien zugelassen, die einzig dem Adressfang dienen. Ich habe das Gefühl, der Gaul wird derzeit von unten aufgezäumt.. Es gibt dazu eine mehrere hundert Seiten starke Studie von Rossnagel/Pfitzmann wo die Berliner Verordnung für den Datenschutz bei Abonnements des staatlichen Theaters genüsslich beschrieben wird. Meine Stichworte sind daher, zu viel, zu unsinnig und auch zu engstirnig auf der einen Seite, masslos, unsinnig, sorglos bis hinterhältig auf der anderen Seite. Gruss Rigo On Wednesday 10 October 2007, Lutz Donnerhacke wrote: > > In diesem Sinne sind bestimmte Tippfehler ebenfalls personenbezogenen > Daten.
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