Hi Martin, On Tue, 9 Oct 2007, Martin Uecker wrote:
On Tue, Oct 09, 2007 at 09:51:35AM +0200, Gert Doering wrote:Der Staatsschutz muss die IP-Adresse auch erstmal einem Anschluss zuordnen - und das geht nur per richterlicher Anordnung. Das ist gut so.Diese Prozesse sind nicht unfehlbar. Ein Mißbrauch des Paragraphen 129a gegenüber politischen Aktivisten wird z.B. gelegentlich beklagt.
Es ist absurd, von Berufsausuebenden per Gesetz Vorsorge gegen die Gesetzuebertretung von Staatsorganen zu verlangen.
Das Problem ist nicht die Speicherung von IP-Adressen zu technischen Zwecken, sondern der Zugriff Unbefugter. Und offensichtlich ist das Vertrauen in die Staatsorgane nicht besonders gross.
Anyway, wenn jemand unbefugt meine Wohnung durchsuchen will, kann ich ihm den Zutritt verwehren.
Das Gleiche gilt ebenso fuer den unbefugten Zugriff auf Logdateien. Wenn irgendwer "von Staats wegen" das meint, "brauchen" zu koennen - gib ihm einen sauberen Weg mit richterlicher Genehmigung und er bekommt sie von mir. Sonst nicht.
Gruss Peter
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