Donnerstag, 4. Oktober 2007 17:29 schrieb Martin Uecker: > > Das macht jeder Webhoster standardmäßig. > > Ginge es auch anders? > > Man schaltet das ab? Beweiskraft, ob ein Webserver aus einem IP-Adressbereich erreichbar war oder nicht, ist damit abgeschafft. Die Massenhoster wird es freuen, die werden behaupten, dass der Webserver immer erreichbar war und wenn dann jemand behauptet aus dem Netz x.y.z heraus aber nicht, dann werden sie sagen, dass der Webserver erreichbar war, aber leider könne eine Überprüfung nicht mehr stattfinden, da x.y.z grundsätzlich nicht gespeichert werden darf. Der Dienst stand auf Port 80 zur Verfügung und der Support hat den Webserver erreicht und Netz x.y.z darf nicht gespeichert werden, somit kann davon ausgegangen werden, das Netz x.y.z ebenso den Webserver erreichen konnte. Wer anderes behauptet, muss einer IP-Adressenspeicherung zustimmen, vonwegen Webserver nicht erreichbar oder Dienst nicht verfügbar. 1000-Prozentige Verfügbarkeit in Zukunft garantiert - Gegenteil kann ja nicht mehr bewiesen werden. Grüße, Arnold
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