Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - das Web und die Meinungsfreiheit
* Lutz Donnerhacke wrote:
> Ich habe die Gelegenheit genutzt im Tagesschau-Chat mit Udo Vetter
> (lawblog.de) die Frage zu stellen:
Der Rest ist auch interessant: http://www.tagesschau.de/archiv/chats (noch
fehlt der Eintrag)
Einige spannende Ausschnitte:
>Donnerhacke : Ich rede z.B. von dem Chat, der hier auch im Archiv
> auftauchen wird. Soll der nachträglich zensierbar sein?
>Moderator : Wir redigieren... die Chats, aber zensieren nicht es gab.. nur
> einen einzigen Chat meiner Erinnerung... nach, bei der wir nachträglich
> was geönndert haben... das war mit Finanzminister Eichel,,, der hatte
> sich ziemlich unklar ausgdrückt..
>Udo Vetter : Zensur macht immer der Staat. Ansonsten ist jeder
> Seitenbetreiber frei, was er mit den Inhalten bei sich macht. Wem das
> nicht gefällt, der kann es ja auf seine Seite schreiben.
**
>schmizz : Hat eine Person A das Recht, ein, auf einer Internetseite
> gespeichertes, Foto auf dem die Person A abgebildetet ist, entfernen zu
> lassen, wenn Person A mit seiner Veröffentlichung nicht (mehr)
> einverstanden ist?
>Udo Vetter : Grundsätzlich hat jeder das Recht am eigenen Bild. Ich muss
> also zum Beispiel nicht dulden, mit besoffenem Kopf auf einer Party
> gefilmt und später bei Youtube bloßgestellt zu werden. Ob man
> nachträglich sein Einverständnis zurückziehen kann, ist eine andere
> Frage. Das wird jedenfalls schwieriger.
**
>derHeiko : Ein registriertes Mitglied in einem Weblog fordert mich auf
> alle seine Beiträge, Fotos inkl. seinem Account zu löschen. Muss ich
> dem als Betreiber nach kommen?
>Udo Vetter : Der Autor bleibt Inhaber seiner Texte und Fotos. Er kann über
> ihre Verwendung bestimmen. Da könnte man schön einen grundsätzlichen
> Fall daraus machen. Ich tendiere aber dazu, dass der Betroffene es
> verlangen kann.
**
>asdf_ : Welche strafrechtlichen Konsequenzen kann es haben, wenn ein
> Webseitenbetreiber der Bitte um Löschung der Bilder einer Person nicht
> nachkommen will, wenn diese von ihrem "Recht am eigenen Bild " Gebrauch
> machen möchte?
>Udo Vetter : Zunächst mal zivilrechtliche. Abmahnung, einstweilige
> Verfügung. Alles ziemlich teuer. Strafrechtliche Folgen würde ich bei
> harmlosen Bildern nicht erwarten. Da fehlt wohl ein öffentliches
> Interesse an der Verfolgung.
**
>ott : Wie ist das in Foren, wo halt der User einen auffordert, seine Daten
> zu löschen.. Weil dann werden ja auch Threads aus dem Zusammenhang
> gerissen?
>HANSEw2 : Gilt die Antwort auf den Beitrag von derHeiko auch für
> Internetforen? Kann man also das Löschen des eigenen Beitrages verlangen?
>asdf_ : Nachtrag zur Frage von schmizz: Wie verhält es sich bei anderen
> Inhalten wie z.B. Forenbeiträgen oder Kommentaren? Ist der Betreiber
> verpflichtet, der Aufforderung nach Löschung nachzukommen?
>Udo Vetter : Schwierige Frage, nach meinem Kenntisstand auch gerichtlich
> nicht geklärt... Es kommt zunächst darauf an, ob es sich um geschützte
> Werke handelt, dann bestehen eher Chancen... Bei belanglosen
> Diskussionsbeiträgen muss das nicht der Fall sein.
>ck : Doch es ist geklärt. Forenbetreiber haften für die Beiträge. Ich
> glaube sogar BGH
>Udo Vetter : Die Haftung ist ein anderes Thema. Die Frage zielte auf den
> Wunsch des Urhebers, sie zu entfernen...
**
Lesenswert ist auch die allerletzte Antwort an einen Kollegen ... *grins*
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