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Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - das Web und die Meinungsfreiheit



* Thomas Stadler:

> Auch wenn das nicht der Fall ist, wollen einige evtl. ihr Geschwaetz 
> von gestern nicht mehr lesen.

Oder sie beschrieben einen Sachverhalt, den Dritte nicht mehr in
dieser Form in Netz dargestellt wissen wollen. Teilweise mögen ja
berechtigte Interessen dafür vorliegen.

> Lutz sprach vorher den Aspekt der gewandelten Ueberzeugung aus dem 
> Urheberrecht an. Wenn der Text Werkscharakter erreicht, waere das u.U. 
> ein Ansatzpunkt.

Wobei man das auch als Ausfluß der allgemeinen Persönlichkeitsrechte
sehen kann, die hier nur noch einmal ausdrücklich geschützt werden und
wobei gleich die gewerblichen Nebenwirkungen geregelt werden, die aber
unabhängig vom Urhebberrecht und Werkscharakter gelten.

> Bereits nach geltendem Recht kann ich eine Loeschung m.E. dann 
> verlangen, wenn ich die konkrete Speicherung nicht selbst veranlasst 
> oder ihr nicht zugestimmt habe.

Das ist aber der Punkt, den Lutz ansprach: Bei den üblichen Anbietern
wird eine Zustimmung durch den Nutzer verlangt. Mailinglisten sind
insofern eine Randerscheinung, zumal sie ihre Speicherpolitik meist
nicht eindeutig darstellen und in einer Vielzahl Fälle auch gar kein
Abonnement der Liste erforderlich ist, bevor man auf ihr etwas
veröffentlichen kann. Ein einfaches CC: reicht aus, und schwups steht
die Nachricht öffentlich im Netz.
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