Und genau da steckt ein dickes Problem, denn das Recht auf Vergessen und Verzeihen steht da im Widerspruch zur Archivierung, Meinungsfreiheit etc. Einerseits ist eine Abwägung all dieser Rechte erforderlich (und sie findet derzeit nicht statt, weil wir nur über den Datenhunger der berechtigten Behörden diskutieren). Andererseits ist das Vergessen im Netz schlicht ein immenses technisches Problem. Da Vergessen keinen Gewinn verspricht, ist die Industrie schlicht nicht bereit zu investieren, egal ob sie das gut findet oder nicht. Sollte der Staat etwas tun? Was kann ein Staat oder Europa überhaupt tun? Mir ist noch nicht einmal klar, wie man das Vergessen angehen könnte (unter Archivierung, versteht sich), so dass einem die Jugendsünde oder der Faux-pas nicht ständig die Karriere/Geschäft verhagelt. Gruss Rigo On Monday 21 May 2007, Lutz Donnerhacke wrote: > Man hat einen Juristen (Herr Klein) befragt und der hat eine Relevanz > den BDSG für selbst veröffentlichte Beiträge verneint, stattdessen > auf die Vertragslage für die Weiterverbreitung verwiesen, die > regelmäßig durch explizite Anmeldung zustande kommt.
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