[Debate] Unsubscribe
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: debate-bounces@xxxxxxxxxxxxxx [mailto:debate-bounces@xxxxxxxxxxxxxx] Im
Auftrag von Thomas Hochstein
Gesendet: Donnerstag, 19. April 2007 19:58
An: debate@xxxxxxxxxxxxxx
Betreff: Re: [Debate]Schäuble: Unschuldsvermutung aufheben
Lutz Donnerhacke schrieb:
>>> Juristischer Unsinn, rechtsstaatsfeindlich verpackt.
>> Das verstehe ich aus obigen Gründen nicht so.
>
> Der Kontext, in dem Herr Schäuble die Äußerungen tätigt, umfaßt zwei
> Punkte, die einzeln gesehen werden:
>
> Zum einen greift er mit der Formulierung "Unschuldsvermutung" direkt
> eine Grundfeste des Rechtsstaats an, ohne dazu genötigt worden zu sein.
Das ist bereits eine bestimmte Wertung des Gesagten (wobei ich den
eigentlichen Text des Interviews bisher noch nicht gelesen - und online auch
nicht gefunden - habe).
Würde er damit sagen wollen, daß die Unschuldsvermutung bei der Verfolgung
terroristischer Straftaten keinen Platz haben kann, würde er tatsächlich
eine Grundfeste des Rechtsstaats angreifen.
Soweit er darauf hinweist, daß die Unschuldsvermutung bei der Abwehr von
Terrorgefahren keinen Platz hat, teilt er nur eine Selbstverständlichkeit
mit.
Aus dem - auch von Dir - zitierten Sätzen ergibt sich wenn dann letzteres.
> Viele
> entnehmen deswegen Herrn Schäubles Äußerung die Aussage, daß mit der
> Unschuldsvermutung auch wirklich die Unschuldsvermutung im Strafrecht
> gemeint sei.
Das ergibt sich aus dem Zitat jedenfalls nicht. Daß interessierte Kreise
sich bemühen, das so darzustellen - nicht zum ersten Mal, IIRC -, wundert
mich allerdings nicht. :) Das ist eben Politik.
> Zum anderen spricht er von der Gefahrenabwehr und der dortigen
> Notwendigkeit der Aufweichung von rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Auch das ergibt sich nicht aus den zitierten Sätzen.
> Viele entnehmen deswegen
> Herrn Schäubles Äußerung die Aussage, daß der begründete
> Anfangsverdacht als Grundlage der Ermittlungsarbeit entfallen soll.
Der Anfangsverdacht hat mit der Gefahrenabwehr nichts zu tun; auch dies ist
ein strafprozessualer, kein polizeirechtlicher Begriff.
> Es gibt praktisch niemanden, der Herrn Schäubles Äußerung als
> Wiederholung eines bekannten jurstischen Faktums ansieht.
In Blogs und im "Web 2.0" mag das zutreffen, ja. Dort gibt es aber
offensichtlich auch praktisch niemanden, der die juristischen Fakten
überhaupt kennt ...
-thh
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