[Debate] [SPAM:1.2] PM: EG-Kommission fuerchtet um Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Pressemitteilung vom Sonntag, den 25.03.2007:
EG-Kommission fürchtet um Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Die EG-Kommission hat den Zugang zu Dokumenten abgelehnt, die die
Gültigkeit der Richtlinie zur Vorratsspeicherung von
Telekommunikationsdaten betreffen. Bürgerrechtler werten die
Entscheidung als Ausdruck einer zunehmenden Nervosität der Brüsseler
Behörde in Bezug auf eine laufende Klage gegen die Richtlinie.
Der im März 2006 beschlossenen Richtlinie zufolge soll zur
verbesserten Strafverfolgung unter anderem nachvollziehbar werden,
wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-
Mail in Verbindung gestanden hat. Zwei Monate nach Beschluss der
Richtlinie hat der Europäische Gerichtshof die
Fluggastdatenübermittlung in die USA für unzulässig erklärt mit der
Begründung, dass die EG für die innere Sicherheit nicht zuständig
ist. Unter Berufung auf dieses Urteil hat Irland im Juni 2006
Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
eingereicht. Eine Entscheidung des Gerichtshofs wird für nächstes
Jahr erwartet.
Unter Berufung auf Informationsfreiheitsregelungen hat der
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter
Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-
Nutzern, von der EG-Kommission die Herausgabe von Dokumenten über
die Gerichtsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung und zur
Fluggastdatenübermittlung verlangt. Die Dokumente sollen die
Einschätzung vieler Rechtsexperten untermauern, dass die Richtlinie
zur Vorratsdatenspeicherung nichtig ist und deswegen nicht
umgesetzt werden darf. Die Kommission hat die Anträge nun mit dem
Argument abgelehnt, eine Offenlegung könne dem laufenden
Gerichtsverfahren schaden und die "Verteidigungsrechte der Parteien
unterminieren".
"Angesichts des stetig wachsenden öffentlichen Interesses an
Vorratsdatenspeicherung und Flugdatenübermittelung ist die
Ablehnungsbegründung absurd", kommentiert Twister (Bettina
Winsemann) vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die Kommission
bewertet hier die kaum nachvollziehbare 'Geheimhaltung' höher als
das öffentliche Interesse und schreibt im gleichen Moment, dass die
wesentlichen Argumente bereits veröffentlicht wurden. Wenn dem so
ist, ist nicht nachvollziehbar, warum die Dokumente nunmehr nicht
freigegeben werden. Die gesamte Argumentation ist für mich nicht
überzeugend. Ich vermute, dass die Dokumente nur deshalb nicht
freigegeben werden, weil man den Gegnern der geplanten
Totalprotokollierung der Telekommunikation nicht noch weitere
Argumente liefern will."
In Deutschland laufen Datenschutzbeauftragte gemeinsam mit
Journalisten-, Medien-, Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden Sturm
gegen die Pläne der Bundesregierung, die
Kommunikationsdatenspeicherung noch dieses Jahr umzusetzen. "Eine
derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in
Deutschland halten wir für inakzeptabel", heißt es in einer
Gemeinsamen Erklärung vom Januar. Die Verbände verlangen, die Pläne
zumindest bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über
die Rechtmäßigkeit der Richtlinie auf Eis zu legen. Diese Woche
beraten Koalitionspolitiker in Berlin über den Gesetzentwurf der
Bundesjustizministerin zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung.
Die Bescheide der EG-Kommission im Wortlaut:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Irland-Bescheid.pdf
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/EP-Bescheid.pdf
Gemeinsame Erklärung der Verbände zur Vorratsdatenspeicherung:
http://erklaerung.vorratsdatenspeicherung.de
Diese Pressemitteilung im Internet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/94/55/
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