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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



Holger Voss schrieb:

> Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wurde nicht nur als
> Abwehrrecht gegenüber dem Staat konstituiert, sondern eindeutig als
> Recht jeder/jedes Einzelnen gegenüber _Wem-auch-immer_.
[...]
> Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützt die
> Einzelnen nicht nur vor dem Staat, sondern auch vor anderen
> Gruppen/Personen. Und das ist gut so.

Grundrichte richten sich immer - jedenfalls primär - nur gegen den
Staat und entfalten zwischen Bürgern untereinander keine direkten
Wirkungen.

-thh

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