Gesundheitskarte: Offenlegung der Krankengeschichte moeglich?
Mir ist nach Lesen einens PKV-Vertrages ein etwas obskurer Gedanke zum
Datenschutz bei der elektronischen Gesundheitskarte gekommen, dem die
folgende Frage entsprungen ist:
Kann ich als Inhaber einer elektronischen Gesundheitskarte die auf
dieser Karte gespeicherte Krankengeschichte (bzw. den Datenbestand,
auf den mit Hilfe der Karte zugegriffen werden kann) gegenüber
jemandem anders offenbaren, und zwar in einer Weise, so daß dieser
jemand Manipulationen bis zu einem gewissen Aufwand aufdecken kann?
(Wenn das hier etwas OT ist, Verzeihung.)
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