Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Martin Uecker wrote:
>> Die Art der Gewinnung von Daten ist nicht hinreichend für eine
>> Charakterisierung derselben. Die Tatsache, daß Kombinationen von Daten
>> einer bestimmten Reglung unterliegen, impliziert nicht, daß die
>> unkombinierten Daten der gleichen Reglung unterliegen. Und dieser
>> unzulässige Schluß wird hier immer wieder gebracht.
>
> Hm. Ich weiß nicht. Natürlich müssen unkombinierte Daten nicht
> notwendiger Weise der gleichen Regelung unterliegen. Aber so
> einfach kann man es sich - denke ich - nicht machen.
Es ist nicht einfach, sondern schlicht die Notwendigkeit neu nachzudenken.
> Ganz allgemein kann das Aufteilen einer Handlung in für sich
> genommen scheinbar nicht zu beantstandende Teile doch sicherlich
> nicht dazu benützt werden dürfen, um irgendein Recht auszuhebeln.
Es geht nicht darum ein Recht auszuhebeln. Wir alle hier (ja auch Gert)
wollen, daß Vorratsdatenspeicherung jeder Art nicht Realtiät wird.
Worum es geht ist, ob man es mit der juristischen Brechstange versucht oder
ob man die Dinge erstmal technisch sauber hält.
> Deswegen ist der Gesamtzusammenhang relevant. Und der Zusammenhang ist
> hier eben, daß die Daten primär für den Zweck gespeichert werden, um sie
> nachher mit Daten von anderen zu kombinieren, um ein Geheimnis
> aufzudecken, welches dem Fernmeldegeheimnis unterliegt.
Dies ist eine Annahme (oder Unterstellung).
Ich (als ISP) speichere diese und noch viel mehr Daten (ja auch
Verbindungsdaten), ja teilweise auch Inhaltsdaten einen gewissen kurzen
Zeitraum, um den Betrieb der Infrastruktur aufrecht erhalten zu können. Das
bedeutet nicht, daß man sich hier einen abwichst oder tonnenweise Bänder für
die MPAA bereithält, sondern schlicht und ergreifen, daß man seine Arbeit
tut. Dazu ist es nun mal notwendig, auch nachträglich eine Situation
beurteilen und analysieren zu können und dafür sind die Daten da. Die
Rechtsgrundlage zur Erhebung ist der Erhalt des Betriebs.
Für Abuse gibt es die Daten nur intern. Nach extern werden Daten nur dann
herausgegeben, wenn rechtzeitig vor Löschung eine richterliche Anweisung
vorliegt. Dies hatten wir bisher nicht. Wir haben aber auch kein
Privatkundengeschäft an der Backe.
Im Privatkundengeschäft habe ich die Lösungen, die ich aufbauen durfte, alle
so so gebaut, daß die Zuordnung IP<->Nutzer innerhalb weniger Tage gelöscht
war, weil nicht abrechnungsrelevant. Wenn ein behördliches Ersuchen eintraf,
hatten sie entweder Glück oder nicht. Seit dem 2001-9-11 ist die Anzahl der
behördlichen Aufforderungen ca. um den Faktor vier gestiegen. Die Anfragen
kommen sehr schnell, meist am gleichen Tag wie der Vorfall, um den es geht.
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