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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Gert Doering:

>> Und woher kennt der Client seine IP-Adresse? Die bekommt er nur über
>> eine Schichtverletzung. 
>
> "Wie beim Telefon".  Woher weisst Du Deine Telefonnummer?  Indem Du 
> irgendwo anders nachsiehst - oder einen ISDN-Anschluss anrufst, und 
> fragst "was steht denn im Display".
>
> Die tiefe Aussage Deines Statements kann ich daher gerade nicht
> erkennen.

Oh, tut mir leid.

Der Unterschied ist, daß die Schichtverletzung beim Telefon eine
(klassischerweise bewußte) Entscheidung des Teilnehmers erfordert und
nicht automatisiert in irgendwelche, für Endnutzer zugreifbare
Protokolle eingebaut ist. Selbst bei MCID wird, wenn ich das richtig
sehe, die eigentliche Rufnummernübermittlung außerband vorgenommen.
Das macht den Zugriff auf die Rufnummern einer gesetzlichen Regelung
erst zugänglich.

Bei IP als Paketvermittlungsdienst ist das anders, da brauche ich
*zwingend* die Kenntnis der global eindeutigen Endpunkt-Bezeichner, um
kommunizieren zu können. Nur bestimmte Anwendungen lassen sich durch
NAT betreiben. Deswegen kann der Zugriff auf IP-Adressen nicht
gesetzlich beschränkt werden (eine Möglichkeit, die man nicht will,
wäre verpflichtendes NAT bei den ISPs) -- woraus der Wunsch
entspringt, an der Stelle IP-Adresse <-> Kunde keinen unmittelbar
nachvollziehbaren Bezug zu haben (der im Telefonnetz mittlerweile
gegeben ist).

Hoffentlich wird's jetzt klarer.

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