Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Florian Laws wrote:
> Diese Trennung in "Schalttechnik" TCP/IP-Stack und Applikation entlang der
> Socket-API ist doch für die Diskussion überhaupt nicht hilfreich, denn sie
> läßt einen entscheidenden Unterschied ausser acht:
> Bei Internet befinden sich TCP/IP-Stack und Anwendung auf dem gleichen
> Gerät, und damit i.d.R. unter der Kontrolle der selben Person.
Die Funktionsweise der Technik zu verstehen ist für eine Diskussion sehr
hilfreich, wenn es um die Vergleichbarkeit von technischen Merkmalen geht.
Die Unterschiede und deren Bedeutung kann man anschließend diskutieren.
> Selbst wenn dem Empfänger-Netzwerk-Dienst kein getpeername(2) zur Verfügung
> stünde, wäre es für den Endkunden, der den Dienst betreibt, ein leichtes,
> die Information über die Absender-Adresse aus seiner "Schalttechnik"
> TCP/IP-Stack zu bekommen.
Wie beim Telefon.
> Beim Telefonnetz ist diese Schalttechnik bei der Telefongesellschaft,
> und es ist erst einmal die Entscheidung der Telefongesellschaft, ob sie die
> Information über die Absender-Adresse dem Endkunden mitteilt oder nicht.
Die Tatsache, daß die Entscheidungshoheit bei verschiedenen Diensten
verschieden liegt, hat Auswirkungen auf die juristische Bewertung, nicht
aber auf die Vergleichbarkeit von Eigenschaften.
> Das Telefonnetz funktioniert jedoch im Gegensatz zum IP-Netz auch,
> wenn die Absenderadresse nicht bis in den Einflußbereich des Endkunden
> übertragen wird.
Auch das Internet ist nicht darauf angewiesen, die korrekten Absendeadressen
bis zum bitteren Ende durchzureichen. Man kann (und macht) das durch NAT und
Proxy beliebig unterbrechen.
Wenn Du möchtest kann ich Dir auch ein Internet bauen, über daß Du
keinesfalls die IP Adressen des "Anrufers" siehtst. Der Weg ist einfach: Du
bekommst eine Menge von Identifieren (z.B. zwei (BRI)) und über die bekommst
Du die jeweilige Verbindung. Du möchtest mehr als zwei Dinge gleichzeitig
tun? Gut, ich verkaufe Dir einen Ausbau auf z.B. 30 (aka PMX). Reicht das?
Nochmal: Allein die Tatsache, daß die Verfügungsgewalt über ein Datum
typischerweise bei einer anderen Person liegt als dem Endnutzer, macht aus
technischen Identnummern keine ganz anderen Dinge.
Und noch einen: Wenn Du Webhosting anmietest, kannst Du auf die IP Adressen
der Anfrager nicht zugreifen, weil diese auf dem Server des Hosting
Providers, also im Verfügungsbereich einer anderen Person, liegen.
Und wenn Du es ganz genau nimmst, ist der Admin der Kiste des Nutzers
typischerweise eine andere Person als der Nutzer selbst. Ausnahmen wie
Telcomitarbeiter, die sich selbst anschließen, gibt es immer.
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