Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Thomas Stadler:
>> Ja, aber derzeit und in der ueberblickbaren Zukunft ist nicht der
>> Staat das Problem, sondern die Privaten. Die schicken doch die
>> Buettel wg. der Urheberrechte usw. los.
>
> Haeufig ist es genau anders herum. Der Staat stoesst bei ganz anderen
> Ermittlungen zufaellig auf Raubkopien und informiert dann die
> Rechteinhaber.
Es wird auch offen zugegeben, daß das als Druckmittel bei
Beschlagnahmungen verwendet wird, wenn die Betroffenen ihre Geräte
zurückhaben wollen. Auch kann man auf diese Weise hübsch im Nachhinein
etwas zweifelhafte Ermittlungsmethoden rechtfertigen.
Ich denke auch, daß hier der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, weil
bei Rechnern in Firmen (also nicht Freiberuflern) so etwas *nie*
passieren würde.
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