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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hi,

On Thu, Jan 26, 2006 at 10:59:28AM +0100, Florian Weimer wrote:
> Das sehe ich nicht einmal als problematisch an. Letztlich ist doch nur
> entscheidend, ob man mit den Daten verantwortungsvoll umgeht (wozu
> auch eine zeitnahe Löschung gehört, um keine Behörden-Begehrlichkeiten
> zu wecken -- siehe Google). Pauschale Aussagen à la "eine Verarbeitung
> von IP-Adressen ist nicht zulässig" helfen überhaupt nicht weiter,
> weil man viele Dinge einfach tun muß, damit man gewisse Dienste
> anbieten kann.

*unterschreib*

Betonung auf "zeitnahe Loeschung" - wobei der Zeitraum sicher auch nicht
unstrittig ist, sollte aber im Bereich "einige Tage" liegen - und "keine
Verwendung fuer Dritt-Zwecke".

Wenn jemand *so* dringend anonym surfen will - wofuer durchaus Faelle
denkbar sind - kann er das per Internet-Cafe erledigen.

(Um das Analogon zur Telefonleitung zu ziehen: ich mag es auch nicht,
wenn mich Leute mit unterdrueckter Rufnummer anrufen - im Zweifel geh'
ich dann auch nicht ans Telefon.  Wer was von mir will, sollte dazu eine
Identitaet haben)

gert
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