Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingeschränkt
Martin Lesser schrieb:
> Auch wenn es sich "nur" um das Urteil eines Landgerichts handelt und
> dieses "nur" um die (teilweise) Aufhebung der einstweiligen Verfügung
> geht, stellt sich beim Lesen insbesondere der Urteilsbegründung schon
> die Frage, inwieweit durch die im Urteil mehrfach genannte DB-Richtlinie
> über kurz oder lang das Auswerten von Web-Seiten (z.B. als Suchmaschine)
> zu einem Risiko wird, zumindestens dann, wenn der Web-Seiten-Betreiber
> glaubhaft machen kann, daß er diese mittels einer Datenbank dynamisch
> erzeugt (und wer kann das nicht).
Das kann ich nicht ersehen. Es ist irrelevant, wie die Webseiten
technisch erzeugt werden, ob sie statisch sind, ob sie offline aus
einer Datenbank im technischen Sinne generiert und bei jeder Änderung
als statische Seiten hochgeladen werden oder ob sie beim Abruf
dynamisch aus einer Datenbank im technischen Sinne generiert werden.
Es kommt vielmehr ersichtlich auf die Inhalte der Seiten an.
> Ich stelle mir wirklich die Frage, inwieweit ich überhaupt noch
> Web-Seiten auf mich interessierende Inhalte analysieren darf oder ob
> mir demnächst richterlich vorgeschrieben werden kann,
>
> - welchen Browser ich zum Besuch welcher Webseite zu verwenden habe,
Natürlich nicht; Anhaltspunkte dafür ergibt die Entscheidung nicht.
> - wievielen Links ich auf einer Web-Seite noch folgen darf,
Natürlich nicht; Anhaltspunkte dafür ergibt die Entscheidung nicht.
> - wieviele Seiten ich lokal speichern darf und diese nach mich
> interessierenden Informationen durchsuchen darf.
Natürlich nicht; Anhaltspunkte dafür ergibt die Entscheidung nicht.
> Das Ende von wget, curl etc.?
Nein, das Ende der Auswertung fremder strukturierter Datensammlungen
für eigene Zwecke unter Beeinträchtigung der Interessen des
Herstellers dieser Datenbank. :)
-thh
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