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Re: Verbindungsdatenspeicherung auf EU Ebene kann durch Deutschland verhindert werden



* Rigo Wenning:

> Am Wednesday 14 December 2005 20:32 verlautbarte Gert Doering :
>> Die Aussagen, die ich gehoert habe, waren (Extrem-Kurzfassung) "da
>> steht nicht in einer technisch eindeutigen Weise drin, was wir tun
>> muessen"...
>
> Nachschauen ist besser als Hörensagen: 
>
> Vorschlag der Kommission:
>
> http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2005:0438:FIN:DE:HTML

Das ist doch etwas schwammig. Wenn ich das wörtlich auslege, dann muß
nur dann, wenn der Kommunikationsvorgang bereits bekannt ist, eine
Möglichkeit geschaffen werden, anhand der Protokolladressen
Anschriften zu ermitteln (im wesentlichen also Ermittlung von
Stammdaten). Das bleibt im Telefoniebereich *weit* hinter dem zurück,
was in Deutschland praktiziert wird, nämlich der Rückschluß von
Stammdaten auf Verkehrsdaten (z.B. "wer hat alles bei diesem Anschluß
angerufen?", eine Art Co-Einzelverbindungsnachweis).

Oder, mit anderen Worten: Bei diesen Datenmengen kommt es nicht nur
auf die Speicherung an sich an, sondern auch, nach welchen Kritierien
Daten gesucht werden dürfen bzw. können.

Übrigens, Deine Zusammenfassung unter
<http://lawgical.jura.uni-sb.de/archives/000939.html> ist im Detail
bezüglich der Flows etwas irreführend. Ich glaube nicht, daß jemand
nach drei Tagen noch eine weitere Datenreduktion macht bzw. das für
notwendig erachtet -- dann lieber gleich löschen.

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