Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index
Am 10 Oct 2005, um 14:52 hat PILCH Hartmut geschrieben:
> > Wie ich schon sagte, ist Google marktbeherrschendes Unternehmen, was
> > im konkreten Fall dazu fuehrt, dasss Google einen sachlichen Grund -
> > der tatsaechlich gegeben ist - braucht, um bestimmte Seiten aus dem
> > Index zu nehmen. Allein die Behauptung, die Seiten wuerden gegen
> > gerichtliche Verfuegungen verstossen, reicht da nicht.
>
> Das klingt zwar schluessig, aber gibt es auch wirklich
> Gesetze/Rechtsprechung in diesem Sinne ?
Rechtsprechung gibt es zu diesem speziellen Fall m.W. nicht. Waere doch
langweilig. ,-) Muss halt mal erstritten werden. Es wird zu diesem
Themenkreis aber vermutlich frueher oder spaeter gerichtliche
Auseinandersetzungen geben.
Zu den rechtlichen Fragen (marktbeherrschende Stellung und daraus
resultierend ein Kontrahierungszwang und/oder das Verbot sachlich nicht
gerechtfertigter Ungleichbehandlung) sind die Ausfuehrungen des
Kollegen Dr. Bahr unter
http://www.suchmaschinen-und-recht.de/rechtsanspruch-auf-aufnahme-in-
den-suchmaschinen-index.html
als Einstieg ganz hilfreich.
>
> > Gegen wen willst Du den sonst vorgehen, wenn es darum geht, dass
> > Google Seiten aus seinem Index entfernt? ... Es steht FFII ja auch
> > frei, von Nutzwerk diesbezueglich Unterlassung zu verlangen.
>
> Verlangen kann man immer, aber bekommt man dafuer auch Gerichtsurteile ?
Wenn Google Dich ohne sachlichen Grund aus seinem Index wirft, dann
kannst Du das gerichtlich ueberpruefen lassen. Die Massnahme von Google
wird m.E. einer gerichtlichen Pruefung nur dann standhalten, wenn
Google im Prozess auch darlegen kann, dass es einen ausreichenden
sachlichen Grund fuer die Entfernung aus dem Index gab.
Wenn Dir also eine bestimmte Aussage ueber Nutzwerk durch gerichtliche
Verbotsverfuegung untersagt worden ist, dann waere es sicherlich
sachlich gerechtfertigt, wenn Google die Einzelseite, die die verbotene
Aussage enthaelt entfernt. Die blosse Behauptung bzw. Forderung der
Nutzwerk-Anwaelte duerfte demgegenueber nicht ausreichen, wenn sie sich
nicht verifizieren laesst.
Es waere sicherlcih auch sinnvoll, das mal durchzustreiten, weil sich
Google dann kuenftig genauer ueberlegen wird, wann man etwas verbannt.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
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"Angela Merkels Sieg ueber das Charisma in der Politik beschert
ihr den knappen ersten Platz in der Arithmetik. Schroeder besiegt
die Meinungsforscher und leitet daraus die Kanzlerlegitimation ab.
Westerwelles Sieg besteht im ewigen Glanz der Leere, im Sieg über Inhalte."
(Alfred Dorfer)
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