Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index
> > Das zu pruefen ist unverhaeltnismaessig aufwendig, insbesondere wenn
> > kein woertlicher Verstoss vorliegt sondern nur ein von den Anwaelten
> > behaupteter (etwa unter Berufung auf einen angeblichen "Kern des
> > Verbotes").
>
> In diesem Fall darf Google dann aber auch nicht entfernen oder
> "sperren".
Darf?
Gibt es da rechtliche Handhaben?
> > So ist derzeit unser Rechtssystem, oder zumindest
> > glauben die meisten juristischen Berater der Internet-Mittler, dass es
> > so sei.
>
> Ich denke, dass da wie gesagt einfach eine Laestigkeitsabwaegung
> dahinter steckt. Nachdem bisher niemand gegen nicht gerechtfertigte
> Entfernungsmassnahmen von Google vorgegangen ist, erscheint es Google
> einfacher und risikoloser etwas zu entfernen, als etwas, das
> beanstandet worden ist, drin zu lassen.
>
> Das ist zunaechst einmal Google-Politik und hat weniger mit unserem
> Rechtssystem zu tun.
Zunaechst ja.
Mir wuerde es allerdings schwer fallen, diesen Zustand ausgerechnet dadurch
aendern zu wollen, dass ich gegen Google vorgehe.
Die wirklichen Verursacher sitzen ja woanders.
--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz! http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/
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