Re: Und was sagt der Datenschutzbeauftragte?
* Axel H. Horns:
> http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1985
>
> Bluetooth und die eingebaute Bluetooth-Verschluesselung sind bekanntlich
> absolut sicher!
>
> --AHH
| Der ist im Moment noch nicht gefragt, da der Digital Pen am 18.9.05
| (bei der Bundestagswahl) noch auf rein freiwilliger Basis getestet
| wird.
|
| D.h., der Wähler wählt erst in der herkömmlicher Art und Weise. Erst
| wenn seine Stimme in der Wahlurne eingeworfen ist, hat er in einem
| separaten Testraum die Möglichkeit den Digital Pen zu nutzen -- rein
| zu Testzwecken.
Auch "zu Testzwecken" müssen die datenschutzrechtlichen Vorschriften
eingehalten werden.
Was soll das ganze? Gehen uns die Wahlhelfer aus?
--
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