Re: Nutzwerk-Anwaelte schuechtern Webseitenbetreiber ein
Am 26 Jul 2005, um 17:37 hat PILCH Hartmut geschrieben:
>
> Dem FFII sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen
> Webportalbetreiber Verweise auf die Nutzwerk-Dokumentation des FFII oder
> gleich ganze Webseiten, einschlieÃ?lich ganze Foren, aus dem Netz
> nahmen, nachdem sie von den Nutzwerk-Rechtsanwälten Plesch & Plesch
> dazu aufgefordert worden waren.
>
> S.
>
> http://nutzwerk.ffii.org/
> http://wiki.ffii.org/NutzwerkTerror0507De
>
>
> Heute bedrängten die Nutzwerk-Anwälte den Internet-Anbieter Baycix mit
> der Forderung, den Rechner des FFII vom Netz zu nehmen, da auf seinen
> Webseiten rechtswidrige Inhalte zu finden seien:
>
> Gemä� den Bestimmungen des Teledienstgesetzes sind Sie verpflichtet,
> nach Kenntniserlangung von rechtswidrigen Inhalten diese zu
> unterbinden (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2003 zu
> Geschäftsnummer VI ZR 335/02). Wir fordern Sie daher auf, de
> IP-Nummer 212.72.72.97 unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28.
> Juli 2005 18.00 Uhr, zu dekonnektieren
>
> �hnlich lauteten die Begründungen auch bei Webportalbetreibern, die
> aufgefordert wurden, Verweise auf den FFII zu entfernen.
>
> Der BGH-Fall
>
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20030323.htm
>
> ist m.E. nur sehr begrenzt vergleichbar.
Ich wuerde sagen, er ist gar nicht vergleichbar. Jedenfalls nicht fuer
Portalbetreiber, die Links setzen. Die Entscheidung betrifft einen Host-
Provider, behandelt Schadensersatz- und keine Unterlassungsansprueche
und ist zudem zum TDG alter Fassung ergangen.
>
> Die Nutzwerk-Aktion vom Juli wendet sich vor allem gegen diejenigen
> Betreiber, die Verweise auf die Nutzwerk-Dokumentation des FFII auf
> ihren Webseiten führen. Die Anwälte Plesch & Plesch schicken
> typischerweise Kopien einer von ihnen erwirkten Eilverfügung bei, die
> den FFII bei Androhung von Ordnungsgeld auffordern, bestimmte Sätze aus
> seiner Darstellung von Nutzwerk zu entfernen
>
> http://nutzwerk.ffii.org/ffii/
>
> Hieraus leiten sie eine Pflicht des Portalbetreibers her, Verweise auf
> den FFII zu unterlassen.
>
> Diese von der Eilverfügung betroffenen Sätze sind inzwischen entfernt.
Ich kenne zwar den Sachverhalt nicht genau, aber die Haftung des
Linkenden oder auch eines Hosters (sofern ueberhaupt begruendbar) geht
keinesfalls weiter als die Haftung des Content-Anbiters (also FFII).
Wenn Eure Seiten in der aktuellen Fassung nicht gegen die eV
verstossen, dann kann eine Haftung Dritter (Linksetzer oder Hoster)
erst recht nicht gegeben sein.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
_________________________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Haydstr. 2, 85354 Freising
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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