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Re: Softwarepatente abgelehnt



> > > Die Frage ist aber, ob Sie durch die Richtlinie ermoeglicht werden.
> > 
> > Jetzt wechselst du wieder die Frage.
> 
> Nein. Ich habe immer diesen Ansatz verfolgt. 

Die vorige Frage war nicht, ob der Ratstext von der EPA-Rechtsprechung
abweicht, sondern ob er Swpat verhindert.

> Nochmal: Die Richtlinie 
> haette keine Softwarepatente eingefuehrt, sondern nur eine seit 30 
> Jahren bestehende Rechtsprechung kodifiziert, nach der Software 
> grundsaetzlich nicht patentierbar ist, wohl aber sog. 
> computerimplementierte Erfindungen.

Auch das stimmt nicht.

Es hat in den 30 Jahren wesentliche Dammbruch gegeben, am EPA insbesondere
1986 und 1998.  Man kann nicht die 30 Jahre mit dem Begriff CIE ueber
einen Kamm scheren.  Dieser Begriff wurde erst 2000 geschaffen und hat
mit den Begriffen in der ABS-Entscheidung nichts zu tun.

Die ABS-Entscheidung festigt gerade die Doktrinen, die zum Ausschluss
von Softwarepatenten notwendig sind.  Das sind Doktrinen, die das BMJ
im EU-Rat mit Erfolg bekaempft hat, obwohl es zugleich in Presseerklaerungen
staendig definitionswidrig das ABS als Paradebeispiel einer CIE anfuehrt.

S.

        http://swpat.ffii.org/papiere/bgh-abs80/

Ich habe den Hauptanspruch dieses Patents hier bereits zitiert.  Als
Implementationsmittel werden darin fast nur Gegenstaende genannt, die
mit Computer und Informatik nichts zu tun haben.

Das ABS ist nicht computer-implementiert, wohl aber computergestuetzt.
Deshalb verlangten die 21 parteiuebergreifenden Aenderungsantraege 
ja auch gleich zu Beginn die Umbenennung von CIE zu CGE (CII -> CAI),
und die Kommission und viele andere signalisierten hierbei sogar
Kompromissbereitschaft, im Gegensatz zum BMJ, das offenbar seine
Irrefuehrungen weiter betreiben wollte. 

--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz!  http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/

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